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CRA – Meldung von Schwachstellen

Cyber Resilience Act

Meldung von Sicherheitslücken

Die Sicherheit unserer Produkte mit digitalen Elementen hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir möchten mögliche Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und beheben, um unsere Produkte und deren Einsatz bestmöglich zu schützen.
Sollten Sie eine potenzielle Sicherheitslücke in einem unserer Produkte feststellen, freuen wir uns über eine verantwortungsvolle und vertrauliche Mitteilung. Ihre Hinweise helfen uns dabei, Risiken zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Kontakt

Damit wir den Sachverhalt möglichst effizient prüfen können, bitten wir Sie, sofern verfügbar, folgende Angaben zu übermitteln:

  • Name und Bezeichnung des betroffenen Produkts
  • Produkt- und gegebenenfalls Firmware-Version
  • Beschreibung des festgestellten Sicherheitsproblems
  • Informationen zu den erforderlichen Schritten, um das Problem nachzustellen
  • Einschätzung der möglichen Folgen und Risiken
  • Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen

Auch wenn nicht alle Angaben vorliegen, können Sie uns Ihre Beobachtungen mitteilen.
E-Mail: psirt@peter-electronic.com

Grundsätze für eine verantwortungsvolle Offenlegung

Bei der Untersuchung und Meldung von Sicherheitslücken bitten wir um ein verantwortungsbewusstes Vorgehen. Insbesondere sollte Folgendes beachtet werden:

  • Veröffentlichen Sie Details zur Schwachstelle nicht, bevor wir ausreichend Zeit hatten, diese zu untersuchen und geeignete Gegenmaßnahmen zu prüfen.
  • Vermeiden Sie Untersuchungen oder Tests, durch die Personen, produktive Systeme, Kundendaten oder andere schützenswerte Informationen beeinträchtigt werden könnten.
  • Beschränken Sie Ihre Prüfungen auf das notwendige Maß, das zur nachvollziehbaren Beschreibung der Schwachstelle erforderlich ist.

Datenschutz

Alle im Zusammenhang mit einer Schwachstellenmeldung bereitgestellten Informationen behandeln wir vertraulich und verwenden sie zur Prüfung, Bewertung und Bearbeitung des gemeldeten Sicherheitsproblems. Dabei berücksichtigen wir die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Ablauf der Schwachstellenbearbeitung

Die Koordination eingehender Sicherheitsmeldungen erfolgt über den CRA-Koordinator, der als zentrale Kontaktstelle für entsprechende Hinweise fungiert.
Nach Eingang einer Meldung wird der Sachverhalt geprüft. Dabei bewerten wir insbesondere die technische Relevanz, die potenziellen Auswirkungen und die Möglichkeiten einer Ausnutzung der Schwachstelle. Auf Grundlage dieser Bewertung werden erforderliche Maßnahmen zur Risikominimierung und Behebung festgelegt. Sofern gesetzliche Meldepflichten bestehen, werden die zuständigen Stellen unter Beachtung der geltenden Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) informiert.